Ambulante Krankenpflege
- Festlegung des Pflegebedarfs, Antragstellung zur Pflegeversicherung
- Beratungseinsätze nach § 37
- 24 Stunden Rufbereitschaft
- Familienpflege
Häusliche Krankenpflege
Die häusliche Krankenpflege ist eine Leistung im SGB V und wird von Ihrem Arzt verordnet. Die entstehenden Kosten hierfür werden von den Krankenkassen vergütet und direkt mit uns abgerechnet. Sie nennen uns den Namen Ihres Arztes und wir kümmern uns um alles andere.
Wohngemeinschaft
Eine Pflegewohngemeinschaft ist als alternative Wohnform zur Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim gedacht. Pflegebedürftige Menschen beziehen zusammen eine Wohnung und organisieren ihren Alltag, die hauswirtschaftliche Versorgung und die Pflege gemeinsam nach dem Vorbild einer Studentenwohngemeinschaft.
Pflege ist ein Prozess aufrichtiger menschlicher Zuwendung,
die dem Pflegenden ein würdiges Leben ermöglicht.